Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Sonderprogramm für Staatliche Hochschulen zur Anpassung an den Brexit

Im Wege des Sonderprogramms für Staatliche Hochschulen zur Anpassung an den Brexit sollen Mittel für die staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg bereitgestellt werden. Mit Hilfe dieser zusätzlichen Unterstützung sollen sich die baden-württembergischen Hochschulen im Sinne einer Anschubfinanzierung auf eine neue und nachhaltige Ausgestaltung ihrer Kooperationsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich (VK) vorbereiten. Auf diese Weise soll es den staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ermöglicht werden, die wichtigen Kooperations- und Austauschbeziehungen zu Partnereinrichtungen im VK nach dem Brexit auf eine neue Basis zu stellen. So soll den nachteiligen Folgen des Austritts des VK aus der EU entgegengewirkt werden, die negativen Auswirkungen abgefedert werden und die Austauschbeziehungen und die Zusammenarbeit mit dem VK erhalten werden.

Der Förderzeitraum gilt rückwirkend ab dem 01.01.2020 und endet am 30.06.2023.

Frist zur Einreichung der BAR-Anträge ist der 15.02.2023.

Fragen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind ausschließlich staatliche Hochschulen des Landes Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

  • Personalkosten nach TV-L zuzüglich Gemeinkostenpauschale i.H. von 15% sowie
  • Sachkosten.
    Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Ausschreibung

Weitere Details

Weitere Vorschriften

Weitere Informationen folgen.

Kontakt

Fachlich/ Inhaltlich

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Referat 25 – Europäische Union und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
E-Mail: bar(at)mwk.bwl.de

 

Administrativ/ Finanziell
L-Bank
Bereich Finanzhilfen
Frau Birgit Zieger
0721 150-1992
E-Mail: efre(at)l-bank.de