Förderungen aus der Brexit-Anpassungsreserve (BAR)

Um den nachteiligen wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und gegebenenfalls ökologischen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union in den Mitgliedstaaten entgegenzutreten, stellt die EU den Mitgliedstaaten fünf Milliarden Euro zur Verfügung (Verordnung (EU) 2021/1755 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit vom 6. Oktober 2021 – auch BAR genannt).

Mit der BAR sollen Maßnahmen finanziert werden, die Unternehmen und Wirtschaftssektoren, Arbeitnehmern, Regionen und lokalen Gemeinschaften helfen, die Folgen des Brexits zu bewältigen. Die Bundesrepublik Deutschland erhält aus diesen EU-Mitteln insgesamt bis zu 646,6 Mio. Euro. Die Mittel können für getätigte Ausgaben im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 verwendet werden.

In Baden-Württemberg werden Maßnahmen des Wissenschaftsministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums sowie des Ministeriums Ländlicher Raum umgesetzt, wobei letzteres die Federführung übernommen hat. Die L-Bank Baden-Württemberg ist die einzige Abwicklungsstelle der Förderung.

Weitere Informationen zur Umsetzung der BAR in Baden-Württemberg finden Sie auf den weiteren Unterseiten des Menüpunkts BAR unter den folgenden Links:

 

Übergeordnete Informationen stehen auf der Internetseite der Europäischen Kommission zur Verfügung:
https://ec.europa.eu/regional_policy/funding/brexit-adjustment-reserve_en

Kontakt

Verwaltungsbehörde EFRE

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 43
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
E-Mail: poststelle(at)mlr.bwl.de

L-Bank Finanzhilfen

Schlossplatz 10
76131 Karlsruhe
E-Mail: efre(at)l-bank.de