FAQ

Fragen und Antworten

Im Verlauf der Wettbewerbsphasen konnten die Teilnehmenden Verständnisfragen an den Dienstleister richten. Die Antworten wurden nachfolgend für alle Teilnehmenden zugänglich gemacht.

Ist eine Namensänderung im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) in Bezug auf ein Leuchtturmprojekt möglich?

04. Juli 2014 – Phase 2

Eine Namensänderung ist möglich, wenn nach wie vor der Bezug zum RSK/REK und der Bezug zum Ursprungsprojekt erkennbar sind und man die Fokussierung nachvollziehen kann.

Wo sind bei RegioWIN die Grenzen der Förderungsfähigkeit (in finanzieller Hinsicht) bei der Sanierung/Renovierung eines bestehenden Gebäudes und ab wann wäre ein Neubau der Renovation vorzuziehen? Die Frage stellt sich vor allem, wenn die Beträge für die Sanierung oder Renovation einen grossen Teil (oder sogar den Hauptteil) der gesamten Projektkosten ausmachen.

04. Juli 2014 – Phase 2

Bei RegioWIN liegen die maximal förderfähigen Kosten pro Projekt bei 10 Mio. Euro. Sofern damit ein mit dem Operationellen Programm kompatibler Förderzweck erfüllt wird, können dies auch Renovierungskosten sein.

Wann werden die Verwaltungsvorschriften für EFRE und RegioWIN veröffentlicht?

04. Juli 2014 – Phase 2

Die relevanten EFRE-Verwaltungsvorschriften sind bis auf die beihilferechtliche Zuordnung im Wesentlichen fertig gestellt. Aktuell findet die beihilferechtliche Klärung statt. Eine zeitnahe Veröffentlichung wird angestrebt.

Wann wird das genehmigte Operationelle Programm (OP) veröffentlicht?

04. Juli 2014 – Phase 2

Das EFRE-OP wurde vom Land Baden-Württemberg bei der Kommission zur Genehmigung eingereicht. Wann die Kommission das Programm genehmigt, ist nicht abschätzbar, der Prozess dürfte sich nach gegenwärtigen Infos bis in den Herbst 2014 ziehen. Aktuelle Informationen hierzu finden sich stets unter www.efre-bw.de

Wann wird der neue und genehmigte Unionsrahmen für staatliche Beihilfen veröffentlicht?

04. Juli 2014 – Phase 2

AGVO, De Minimis und FuEuI-Rahmen sind vor Kurzem veröffentlicht worden unter

http://eur-lex.europa.eu/homepage.html

Kann die Projektträgerschaft für ein Leuchtturmprojekt nach einer positiven Juryentscheidung, also während der Antragsphase, grundsätzlich noch auf eine andere als die im REK genannte private Trägergesellschaft übertragen werden?

06. Juni 2014 – Phase 2

In gut begründeten Fällen ja.

Welche Träger-/Organisationsmodelle kommen in Frage, damit angedachte regionale Konsortien unter der Vorgabe „ein Projektträger, ein Zuschussempfänger“ trotzdem zusammenarbeiten können?

04. Juni 2014 – Phase 2

a.) Wie kommt das Konsortium zustande?

Private Konsortien können sich frei bilden. Für Private stellt sich nur die Frage, wie hoch eine gewährte Beihilfe für den einzelnen und das Konsortium ist.

Öffentliche Träger, die Konsortien bilden oder sich daran beteiligen, haben wegen der Wettbewerbsneutralität darauf zu achten, dass alle Interessierten Gelegenheit bekommen oder bekommen haben, sich an dem Konsortium zu beteiligten.

b) Wer ist der Zuschussempfänger?

Zuwendungsempfänger ist das Konsortium.

Das Verhältnis der Konsortialpartner untereinander, z.B. auch hinsichtlich der Verantwortung für die Erfüllung der Zuwendungsbedingungen, regelt der Konsortialvertrag.

Wie ist zu verfahren, wenn der Projektträger vorhandenes Personal oder vorhandene Sachgüter (Grundstücke oder Maschinen) ins Projekt einbringt?

04. Juni 2014 – Phase 2

Die Einbringung von Werten muss eindeutig definiert sein:

  • Die Einbringung von Personal durch den Zuwendungsempfänger (relevant bei nichtinvestiven Projekten) muss hinsichtlich Umfang und Funktion definiert werden, z.B. durch eine Abordnung oder entsprechende Zuweisung der neuen Aufgabe. Für die Dokumentation des eingebrachten Zeitkontingents sind als Basis für die Abrechnung i.d.R. Stundenaufschriebe erforderlich.
  • Bei Sachgütern ist der Wert des Eingebrachten von neutraler Stelle zu bewerten. Dieser Wert geht einerseits in die Berechnung der kofinanzierungsfähigen Ausgaben für das Projekt ein und kann andererseits als Ausgabe des Projektträgers geltend gemacht werden.

ACHTUNG: Die Aufgaben des Personals und die Nutzung der Sachgüter müssen „zusätzlich“ (additional) sein. Es ist nicht zulässig, bereits vorhandenen Betrieb durch die EU finanzieren zu lassen.

Kann ein Projekt mehreren OP-Zielen bzw. Themen (vgl. „Zielbeiträge“) zugeordnet werden?

27. Mai 2014 – Phase 2

Nein. Jedes Projekt muss zwingend einem Ziel zugeordnet werden. Die in der Information für Antragstellende „Zielbeiträge der Projekte“ aufgeführten Themen entsprechen jeweils einem spezifischen Ziel. Für jedes Projekt muss eine eindeutige Zuordnung zu einem der dort genannten Themen erfolgen.

Kann ein Projekt Beiträge zu weiteren Themen/Zielen leisten, so kann darauf in der Projektbeschreibung unter der Rubrik „Wirkungen“ hingewiesen werden.

 

ANSCHLUSSFRAGE:

Wenn weitere Ziele unter der Rubrik „Wirkungen“ dargestellt werden, kann oder muss man diesen dann auch Outputindikatoren zuordnen?

Antwort: Ja.

Können Leuchtturmprojekte den Spezifischen Zielen 6 und 7 zugeordnet werden, ohne dass sie direkt Bezug nehmen auf die gesonderten und von RegioWIN ausgeschlossenen Programme „KEFF“ und „Klimaschutz mit System“? Mit anderen Worten: Ist in den Spezifischen Zielen 6 und 7 neben diesen Programmen Raum für RegioWIN-Leuchtturmprojekte?

27. Mai 2014 – Phase 2

Ja, es sind RegioWIN-Leuchtturmprojekte in den Spezifischen Zielen 6 und 7 denkbar. Projekte, die in das Programm „KEFF“ gehören, sind ausgeschlossen. Projekte, die in das Programm „Klimaschutz mit System“ passen, sind bei RegioWIN nicht ausgeschlossen, können aber nicht gleichzeitig bei beiden Wettbewerben eingebracht werden. Auf die Hinweise zum Thema Förderung, die bei den Beratungsgesprächen verteilt wurden, wird verwiesen.

Patente/Rechteschutz erzielter Ergebnisse: Die bisher angesprochenen Industriepartner im Rahmen unseres Vorhabens legen großen Wert auf die Frage, was im Anschluss des Projektes mit gewonnenen Erkenntnissen aus anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben geschieht. Hier stellt sich die Frage, ob ausnahmslos alle Ergebnisse veröffentlicht werden, wenn sich Industriepartner mit erheblichen Mitteln an der Kofinanzierung beteiligen sollten. Die gleiche Frage gilt für den Einbau von experimentellen Anwendungen/Geräten etc. bei Unternehmen, um diese weiterzuentwickeln. Unter welchen Umständen können diese im Eigentum der kofinanzierenden Unternehmen bleiben? Wie sind die Eigentums- und Nutzungsrechte bei Patentanmeldungen in Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen im Rahmen der EFRE-Förderung geregelt?

27. Mai 2014 – Phase 2

Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, es kommt auf die Fallkonstellation an. Das Vorgehen richtet sich nach dem Beihilferahmen und den Verwaltungsvorschriften, die der Bewilligung zu Grunde liegen.
(Hinweis: Vorbehaltlich beihilferechtlicher Hürden sollen die VwVen vor der Sommerpause veröffentlicht werden)

Investive Leuchtturm-Projekte: Sind neben den reinen Investitionskosten (z.B. Bau eines Gebäudes) im gleichen Projekt auch Personalkosten förderfähig, die nicht auf den Betrieb des Gebäudes abzielen, sondern inhaltliche Schwerpunkte bei der Nutzung des Gebäudes bilden sollen (z.B. Ausstellungen, Führungen, Beratung etc.)?

27. Mai 2014 – Phase 2

Investive und nichtinvestive Projekte können kombiniert werden.

Vergaberecht: Gelten im Rahmen der RegioWIN-Leuchtturmprojekte die üblichen vergaberechtlichen Regelungen, oder sind Sonderregelungen (z.B. für Dienstleistungs-/Forschungsaufträge u.a., Fraunhofer-Institute) zu erwarten? Gelten bei der Vergabe von Aufträgen die EU- oder Landesvergabevorschriften, und welche Schwellenwerte und Vergabearten (u.a. öffentlich, beschränkt) sind zu berücksichtigen? Gibt es dazu ggf. ebenfalls gebündelte Informationen?

27. Mai 2014 – Phase 2

Für die EFRE-Förderung wird es keine über die bereits bestehenden rechtlichen Verpflichtungen hinaus gehenden Sonderregelungen hinsichtlich des Vergaberechts geben. Nähere Informationen finden sich in den jeweiligen Bewilligungsbescheiden.

Im Beratungsgespräch wurde ein Leitfaden/Handreichung für die Antragsteller zu diesem Thema angekündigt. Gibt es diesen schon und wenn ja, wo kann ich diesen beziehen/downloaden?

27. Mai 2014 – Phase 2

Es ist geplant, diese Orientierungshilfe bis Juli fertig zu stellen, sofern der Informationsstand seitens der EU-Kommission dies ermöglicht.

Beihilfe: Bleibt es dabei, dass es keine Gesamt-Notifizierung für die RegioWIN-Leuchtturmprojekte geben wird?

27. Mai 2014 – Phase 2

Ja – eine solche Sammelnotifizierung ist gar nicht möglich.

Ist für ein geplantes Leuchtturmprojekt in Form eines Forschungszentrums mit neuen Forschungsfeldern die Anmietung eines Bestandsgebäudes möglich?

27. Mai 2014 – Phase 2

Nein, es könnte aber ein Bestandsgebäude erworben und entsprechend den Erfordernissen umgebaut werden. Fördergegenstand im Spezifischen Ziel 1 des Operationellen Programms EFRE in BW ist der „Ausbau von Infrastrukturen“.

Zusatzfrage: Sind in diesem Fall die Mietkosten als auch Personalkosten für (1) den Betrieb, (2) das Management und (3) die Forscher des Zentrums förderfähig?

Antwort: Nein.

Mit welchem Fördersatz kann bei den über das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst förderfähigen regionalen Innovationszentren, die über die berechtigten Hochschulen für angewandten Wissenschaften beantragbar sind, gerechnet werden?

27. Mai 2014 – Phase 2

70 % der förderfähigen Kosten. Diese setzen sich aus 50 % EFRE-EU-Mittel und  20 % Landesmittel zusammen.

Ist die Belegenheit eines Grundstücks in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet ein Ausschlusskriterium?

22. Mai 2014 – Phase 2

Nein.

Wie ist bei der Priorisierung zu verfahren, wenn ein Leuchtturmprojekt (LTP) in mehrere Teilprojekte aufgeteilt wird – haben dann alle Teilprojekte die gleiche Prioritätsnummer oder sind sie alle einzeln zu priorisieren?

19. Mai 2014 – Phase 2

Jeder als LTP eingebrachte Vorschlag muss gesondert priorisiert werden. Wenn es enge funktionale Zusammenhänge zwischen zwei LTP-Vorschlägen gibt, so muss dies für die Jury deutlich erkennbar dargestellt werden.

Kann ein Projekt mehreren OP-Zielen bzw. Themen (vgl. „Zielbeiträge“) zugeordnet werden?

19. Mai 2014 – Phase 2

Nein. Jedes Projekt muss zwingend einem Ziel zugeordnet werden. Die in der Information für Antragstellende „Zielbeiträge der Projekte“ aufgeführten Themen entsprechen jeweils einem spezifischen Ziel. Für jedes Projekt muss eine eindeutige Zuordnung zu einem der dort genannten Themen erfolgen.

Kann ein Projekt Beiträge zu weiteren Themen/Zielen leisten, so kann darauf in der Projektbeschreibung unter der Rubrik „Wirkungen“ hingewiesen werden.

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Referat 37
Neues Schloss
Schlossplatz 4
70173 Stuttgart
E-Mail: efre(at)wm.bwl.de

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