Begleitend zur Programmerstellung wurde im Zuge der Ex-Ante-Evaluierung eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Mit Hilfe der SUP soll sichergestellt werden, dass Umweltaspekte bei der Ausarbeitung des Programms angemessen berücksichtigt werden. Es soll außerdem festgestellt werden, welche erheblichen Auswirkungen die Durchführung des Programms auf festgelegte Schutzgüter haben kann.
Die Strategische Umweltprüfung für das Operationelle Programm wurde im Zeitraum von August 2012 bis Februar 2014 im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg durch das Österreichische Ökologie-Institut / Wien durchgeführt.
Entsprechend den Vorgaben gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 LUVPG i.V.m. §§ 14 h bis j UVPG wurden die Öffentlichkeit und Behörden an der SUP beteiligt.
Der Umweltbericht und der Entwurf des Operationellen Programms wurden für den Zeitraum vom 27.11.2012 – 10.01.2013 ins Internet eingestellt und damit den Behörden und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In diesem Zeitraum bestand für Behörden und die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme.
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 LUVPG i.V.m. § 14l UVPG werden außerdem folgende Dokumente öffentlich bekannt gemacht:
Maßnahmen zur Überwachung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 LUVPG i.V.m. § 14m UVPG:
Den Ergebnissen der SUP zu Folge werden aus der Durchführung des Programms keine erheblichen negativen Umweltwirkungen erwartet. Eine Überwachung von Umweltauswirkungen ist daher nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 LUVPG i.V.m. § 14m UVPG nicht erforderlich und eine Veröffentlichung entfällt.
Die SUP wurde durch die Europäische Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Land Baden-Württemberg finanziert.