Wer wird gefördert?
Teilbereich A:
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind ausschließlich staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) des Landes Baden-Württemberg. Zusätzlich kann die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) als Kooperationspartner eines PAN HAW BW-Vorhabens unter der Koordination einer HAW (zuwendungsberechtigt) einbezogen werden.
Teilbereich B:
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind staatliche Universitäten und/oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
Teilbereich A und B:
- Personalaufwendungen (nach Standardeinheitskosten)
- Sachaufwendungen
- Reiseaufwendungen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Antworten auf die häufigsten Fragen - FAQ - PAN HAW BW
Eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen finden Sie in unseren FAQ unter folgendem Link: