Programm für Angewandte Nachhaltigkeitsforschung an baden-württembergischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften „PAN HAW BW“

Im Rahmen der Holzbau-Offensive des Landes über das Holz Innovativ Programm (HIPVwV) können innovative Projekte gefördert werden.

Mit dem Programm für angewandte Nachhaltigkeitsforschung an baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (PAN HAW BW) verfolgt das Wissenschaftsministerium das Ziel, innovative Forschungsfelder an den staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) zu erschließen oder zu stärken. Die Förderung ist grundsätzlich offen für alle Forschungsgegenstände und Disziplinen. Die Themen des europäischen Green Deal sollen dabei entweder direkt erforscht oder aber auf den jeweiligen Forschungsgegenstand der Projekte angewendet und im Forschungsdesign aufgenommen werden. Hierbei sollen vor allem die Nachhaltigkeitsforschung und die Kreislaufwirtschaft im Mittelpunkt stehen, um einen Beitrag zum europäischen Green Deal, sowie zur Innovationsstrategie des Landes Baden-Württemberg zu leisten.

Der Förderaufruf besteht aus einem Teilbereich A, welcher das zweistufige Wettbewerbsverfahren der von HAWen koordinierten Verbundvorhaben beschreibt, sowie einem Teilbereich B, welcher das einstufige Wettbewerbsverfahren des wissenschaftlichen Begleitvorhabens an einer Universität bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtung beschreibt. Der Rahmenaufruf legt grundsätzliche Regelungen für beide Teilbereiche fest.

Den Rahmenaufruf und die Einzelaufrufe finden Sie unter folgendem Link.

Die Frist für die Einreichung der ausgewählten Projektanträge für den Teilbereich A ist bereits verstrichen.

Die Frist für die Einreichung von EFRE-Anträgen für den Teilbereich B (Wissenschaftliches Begleitvorhaben) ist Montag, der 31. Juli 2023.

Am 10. November 2022 fand eine Online-Informationsveranstaltung für Interessierte beider Teilbereiche statt. Die in diesem Rahmen präsentierten Folien können Sie hier herunterladen.

Wer wird gefördert?

Teilbereich A: 

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind ausschließlich staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) des Landes Baden-Württemberg. Zusätzlich kann die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) als Kooperationspartner eines PAN HAW BW-Vorhabens unter der Koordination einer HAW (zuwendungsberechtigt) einbezogen werden.

Teilbereich B:

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind staatliche Universitäten und/oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Teilbereich A und B: 

  • Personalaufwendungen (nach Standardeinheitskosten)
  • Sachaufwendungen
  • Reiseaufwendungen

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Antworten auf die häufigsten Fragen - FAQ - PAN HAW BW

Eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen finden Sie in unseren FAQ unter folgendem Link:

Kontakt

Teilbereich A

Servicestelle Forschung und Transfer des HAW BW e.V.

Dr. Holger Fröhlich


Administrativ / Finanziell

L-Bank

Bereich Finanzhilfen

Luisa Riffel


Fachlich / Inhaltlich

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Referat 32

Dr. Bastian Strinz