Wer wird gefördert?
Fördermittel können erhalten:
- Hochschulen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern
- Kommunen, Stadt- und Landkreise sowie deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Zusammenschlüsse öffentlich-rechtlicher Körperschaften (zum Beispiel Zweckverbände)
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Ein gemeinsamer Antrag durch mehrere Antragstellende ist zulässig und wünschenswert. Die Konsortialpartner müssen ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem Konsortialvertrag regeln.
Was wird gefördert?
- Der Bau und die Implementierung von Bioraffinerien im Bereich Abfall/Reststoffe bzw. Abwasser/Prozesswasser zur Umsetzung von bioinspirierten, biointegrierten beziehungsweise biointelligenten Technologien und/oder der Nutzung biobasierter Abfälle in Pilot-/Demonstrationsanlagen unter wissenschaftlicher Begleitung.
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- Eine solche Anlage muss
- Mindestens 2 verschiedene Technologien kombinieren und mindestens 2 Produkte/Sekundärrohstoffe gewinnen. Für die Produkte/Sekundärrohstoffe soll darüber hinaus eine Nutzungsmöglichkeit als Roh- oder Ausgangsstoff für neue Prozesse/Verfahren aufgezeigt werden und
- Technologien verwenden, die in der Einsatzumgebung / an einem Standort, z.B. auf bestehenden Anlagen, einsatzfähig sind.
- Eine solche Anlage muss
- Die einzelnen Bioraffinerien müssen zwingend wissenschaftlich begleitet werden. Mögliche Fragestellungen zur wissenschaftlichen Begleitung der Pilot-/Demonstrationsanlagen sind:
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- Wie können Nachhaltigkeitsziele erreicht werden?
- Wird ein Beitrag für den Klimaschutz erreicht?
- Rahmenbedingungen wie
- rechtliche Fragen, zum Beispiel zur Zulässigkeit bei der Fütterung von Insekten
- Rohstoffverfügbarkeit und -versorgung
- strategische Fragen
Wie wird gefördert?
Die Begünstigten erhalten Zuschüsse.
Wie läuft das Verfahren ab?

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